Die 51.FRBr im DHS/Allgemeines zum DHS

Definition DHS:

Die ständige Bereitschaft von Teilen der Kräfte und Mittel der LSK/LV des Warschauer Vertrages zur unverzüglichen Durchführung von Handlungen, gegen Luftfahrzeuge, die widerrechtlich in den Luftraum eindringen sowie ggf. zur Abwehr überraschender Angriffe des Luftgegners.


Die Aufgaben des DHS der LSK/LV wurden im Befehl 90/85 (GVS) des Chef der LSK/LV
wie folgt festgelegt (Auszug):
  1. Ununterbrochene Luftraumaufklärung und gegenseitige Benachrichtigung über den anfliegenden Luftgegner beim Überflug der Linie KOSZALIN - Koordinaten 55°25';16°30' - ROENNE - TRELLEBORG - SCHLESWIG - BREMERVÖRDE - STADTHAGEN - BRILLON - WETZLAR - FRANKFURT/Main - BAD MERGENTHEIM - SCHWANDORF - PILZEN in Richtung DDR, sowie beim plötzlichen Auftauchen innerhalb des durch diese Linie begrenzten Raumes.

  2. Ortung, Identifizierung und Benachrichtigung von strategischen Aufklärungs- und Bombenflugzeugen, von Retranslationsflugzeugen und Flugzeugen des Systems AWACS sowie von Luftfahrzeugen im überschallbereich und in extremen Höhenbereichen mit gefährlichem Kurs auf die Staatsgrenze der DDR im gesamten Auffassungsbereich der Funkmessmittel.

  3. Sofortmeldung der Luft- und Gefechtslage an übergeordnete Führungsstellen, sowie Benachrichtigung und Warnung der zusammenwirkenden und nachgeordneten Führungsstellen, Truppen- und Flottenkräfte über die Luftlage.

  4. Handlungen gegen Luftfahrzeuge die widerrechtlich in den Luftraum der DDR eindringen.

  5. Überführung der Führungsorgane und Truppen der LSK/LV aus der ständigen in höhere Stufen der Gefechtsbereitschaft und Überführung der Bereitschaftskräfte in höhere Bereitschaftsstufen.

  6. Unterstützung der Volksmarine bei Aufklärung und Bekämpfung von überraschend und mit feindlicher Absicht in die Territorialgewässer der DDR eingelaufenen Überwasserzielen.

  7. Aufklärung und Bekämpfung von Luftlande- und Seelandungstruppen des Gegners, die abgesetzt bzw. angelandet wurden.

  8. Benachrichtigung der Truppen und Flottenkräfte über Aufklärungsflüge von Luftfahrzeugen, bzw. über erhaltene Angaben über Satellitenüberflüge des Gegners zur rechtzeitigen Durchführung von Maßnahmen.

  9. Kontrolle der Einhaltung der in den Hauptflugregeln festgelegten Flugregime zum Fliegen im Luftraum der DDR.

  10. Funkmesskontrolle geplanter Überflüge der Staatsgrenze der DDR, der Flüge im Grenzsperrstreifen an der Staatsgrenze der DDR zur BRD und an der Ostseeküste sowie Flüge nichtsozialistischer Luftverkehrsunternehmen im Luftraum der DDR.

  11. Funkmesskontrolle der Einhaltung der Flugregime in den ZLVW von und nach West-Berlin und in der Berliner Kontrollzone.

  12. Absicherung von Flügen der Mitglieder der Partei-, Staats- und Armeeführung der DDR und gleichgestellter Persönlichkeiten anderer Staaten im Luftraum der DDR.

  13. Ergreifen notwendiger Maßnahmen zur Verhinderung:

  14. Kontrolle der Kernstrahlungslage in Stellungs- und Flugplatzräumen der diensthabenden Kräfte sowie Aufklärung von Kernwaffendetonationen mit Sofortmeldung an vorgesetzte sowie Warnung zusammenwirkender und nachgeordneter Führungsstellen.

  15. Hilfeleistung für in Not und Gefahrenlagen geratene Passagiere und Besatzungen von Luft- und Wasserfahrzeugen im Rahmen der Möglichkeiten des DHS.


Vergatterungsspruch (lt. Bef. 90/85 StvMfNV / Chef LSK/LV):

"Zur Durchführung der Gefechtsarbeit im Diensthabenden Systems vom ... zum ... verpflichte ich sie, getreu dem Fahneneid, im festen Klassen- und Waffenbündnis mit der Sowjetarmee und den anderen Bruderarmeen,alle gestellten Gefechtsaufgaben zum Schutze des Luftraumes der Deutschen Demokratischen Republik und der sozialistischen Staatengemeinschaft mit hoher Disziplin und Initiative zu erfüllen !

Diensthabender des Gefechtsstandes : .....

Diensthabender Kommandeur : .....

VERGATTERUNG !"

< Abspielen der Nationalhymne der DDR <


Siehe auch [4].

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